Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 05.02.2018

 

§ 1 Anmelde- und Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen zwischen dem Verein „LEBENSOART - Verein für Begleitung von Kindern und Jugendlichen“ (kurz: Lebens Oart) und Auftraggebern (Teilnehmer/Erziehungsberechtigter/Behörden). Im Folgenden bezieht sich „Projekte“ auf alle vom Verein angebotenen Kurse, Betreuungen, Camps und Veranstaltungen.

 

§ 2 Anmeldung und Anmeldebestätigung:

Die Anmeldung erfolgt online über www.lebensoart.at, schriftlich oder telefonisch. Die Anmeldung ist verbindlich und die Anmeldebestätigung des Vereins gilt als Vertragsabschluss. Die Informationen zum Projekt, wie Rechnung, Projektort, Wegbeschreibung, Ausrüstungsliste, etc. werden per E-Mail versendet. Spätestens bei Projektantritt ist von den Erziehungsberechtigten an die Projektleitung vor Ort bekannt zu geben:

- Telefonnummer, unter der/die Erziehungsberechtigte jederzeit erreichbar sind

- Abholperson oder ob die Abreise des Teilnehmers selbständig erfolgt

- E-Card - Kopie (widrigenfalls entstandene Kosten für Arzt, Apotheke etc. sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen)

 

Nach Projektende sind Teilnehmer pünktlich abzuholen. Die Aufsichtspflicht endet jedenfalls mit der Übergabe des Teilnehmers an die abholberechtigte Person. Keine Aufsichtspflicht besteht, wenn Teilnehmer nicht abgeholt werden und der Anbieter erfolglos Maßnahmen gesetzt hat, um Erziehungsberechtigte zu erreichen (wird bei Projektantritt keine Telefonnummer bekanntgegeben, entfällt diese Verpflichtung). Im Falle eines Ausschlusses vom Projekt oder bei Abbruch eines Projektes sind Teilnehmer unmittelbar vom Projekt abzuholen. Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmer zu tragen, es erfolgt keine Kostenrückerstattung. Unterschreitet die Anzahl der Anmeldungen eine allenfalls bekanntgegebene Teilnehmerzahl, so ist der Anbieter berechtigt, Projekte bis 14 Tage vor Projektbeginn abzusagen. Im Falle des Ausfalls von Projektleitern (zB. krankheitsbedingt) kann eine Absage auch kurzfristig erfolgen, sofern kein geeigneter Ersatz gefunden werden kann. Bereits bezahlte Beträge oder Projektgebühren werden in diesen Fällen rücküberwiesen. Weitere Ansprüche können nicht erhoben werden.

 

§ 3 Zahlungs- und Stornobedingungen:

Nach erhalt der Rechnung ist die Teilnahmegebühr bis spätestens zum Projektbeginn zu bezahlen.

Bei Absagen oder Rücktritt durch den Teilnehmer gelten folgende Stornogebühren:

- bis 4 Wochen vor Projektbeginn: 30 € Bearbeitungsgebühr; bis 2 Wochen vor Projektbeginn: 50% der Projektgebühr;

- ab 2 Wochen vor Projektbeginn oder Nichterscheinen: 100% der Projektgebühr ; Im Stornofall akzeptieren wir auch eine Ersatzperson.

 

§ 4 Leistungen:

Der Leistungsumfang richtet sich je nach dem gebuchten Angebot und ist dafür ausschließlich der Leistungsbeschreibung verbindlich. Grundsätzlich werden die angebotenen Projekte bei jedem Wetter durchgeführt. Vom Teilnehmer nicht wahrgenommene Leistungen (auch im Falle von Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Das Projektangebot beinhaltet Material und Verpflegung im Falle ganztägiger oder mehrtägiger Projekte. Die An- und Abreise zu den Projekten ist grundsätzlich selbst zu organisieren. Die Projektteilnahmegebühr beinhaltet keine Versicherung für Teilnehmer.

Reisen ins Ausland: Es wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter, soweit im Projektangebot Transportkosten angeführt sind, nicht als Veranstalter auftritt. An-, Abreise und Transporte während des Projektes erfolgen regelmäßig mit privaten KfZs (Mitfahrgelegenheit auf Selbstkostenbasis) und sind nicht Teil des Projektes. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art wird in diesem Zusammenhang daher ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 5 Haftung:

Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit der Anmeldung, dass die Teilnehmer körperlich und geistig fähig sind, am jeweiligen Projekt teilzunehmen. Krankheiten, Allergien, Behinderungen oder Medikamenteneinnahme udgl. sind dem Verein bitte jedenfalls vor Projektbeginn mitzuteilen. Bei allen Projekten sind die Leiter/Betreuer angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Gefahr von Verletzungen, Unfällen udgl. zu vermeiden. Daher verpflichtet sich der Teilnehmer ausdrücklich den Sicherheitsanweisungen der Leiter/Betreuer Folge zu leisten. Die Teilnahme an den Projekte erfolgt jedenfalls auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Anbieters für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die der Teilnehmer während des Projekts auf dem Gelände, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet, welche beispielsweise bei der An- und Abreise, bei Verletzung oder Unfällen, am Eigentum oder sonstigen Wertgegenständen etc. entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere auch Schäden durch Verlust, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Schäden, die durch Fälle höherer Gewalt verursacht werden. Der Abschluss einer privaten Storno-, Unfall- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Während der gesamten Projektdauer herrscht absolutes Alkohol- und Drogenverbot.

Jede Zuwiderhandlung wird mit dem Verlassen des Projektes geahndet. Die Projektgebühr wird nicht zurückerstattet.

Der Anbieter behält sich vor, Teilnehmer aus disziplinären, gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen vom Projekt auszuschließen. Wird ein Projekt (zB.: aufgrund von Heimweh, Verstoß gegen Alkohol- und Drogenverbot, mutwillige Sachbeschädigung, Missachtung von Sicherheitsanweisungen, Behördenanordnung) vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Kostenrückerstattung.

 

§ 6 Newsletter:

Der Teilnehmer erhält alle Projektrelevanten Informationen ggf. per E-Mail. Dies beinhaltet auch Informationen des Anbieters, welche der Teilnehmer jederzeit abbestellen kann. Der Teilnehmer erklärt sich mit der elektronische Erfassung und Speicherung seiner Daten ausdrücklich einverstanden.

 

§ 7 Bildaufnahmen:

Der Anbieter ist berechtigt, die im Laufe von Projekte gemachten Bildaufnahmen unentgeltlich zur Eigenwerbung zu verwenden und diese auf deren Webseite oder im Projektprogramm zu präsentieren. Bitte um Mitteilung, wenn dies nicht erwünscht ist.

 

§ 8 Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Seiten verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, dieser Bestimmung möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.

 

§ 9 Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichtsstand/Sonstiges

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Innsbruck.


Kontakt: Lebens Oart - Verein für Begleitung von Kindern und Jugendlichen

Dreiheiligenstraße 21a, 6020 Innsbruck

+43 (0)699 10 99 67 99

mail@lebensoart.at